Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der ZoZi Nexus GmbH

§ 1 Allgemeines

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die „AGB“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Zozi Nexus GmbH (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Vertragspartnern.
  2. Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
  3. Die AGB gelten auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung für alle zukünftigen Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
  4. Diese AGB regeln den gesamten Geschäftsverkehr zwischen dem Anbieter und dem Vertragspartner abschließend. Sie können durch ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Anbieters oder individuelle Vertragsbestimmungen ersetzt oder ergänzt werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

§ 2 Begründung einer Geschäftsbeziehung

  1. Sämtliche Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich.
  2. Mit Ausnahme der Erbringung angeforderter Dienstleistungen im Rahmen einer bestehenden Geschäftsbeziehung und/oder einer Rahmenvereinbarung kommen verbindliche Vereinbarungen erst durch die schriftliche oder in Textform erfolgte Bestätigung des Anbieters zustande, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.

§ 2a Vertragsgegenstand

  1. Gegenstand der Leistungen der Zozi Nexus GmbH ist die Konzeption, Entwicklung, Implementierung, Bereitstellung und Vermarktung von Automatisierungen sowie Lösungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI), insbesondere als Software-as-a-Service (SaaS), einschließlich damit zusammenhängender Beratungs-, Schulungs- und sonstiger Dienstleistungen.
  2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus den jeweiligen Einzelverträgen, Angeboten, Leistungsbeschreibungen oder Projektvereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Vertragspartner.
  3. Der Anbieter ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte als Erfüllungsgehilfen sowie Cloud-, KI- und Softwaredienstleister einzusetzen.
  4. Der Anbieter ist berechtigt, seine Leistungen im Rahmen des technischen Fortschritts weiterzuentwickeln und angemessene Änderungen vorzunehmen, sofern dadurch die vereinbarte Hauptleistungspflicht nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

§ 3 Fristen

  1. Angaben zu Leistungs- und Lieferzeiten sowie Terminen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich zugesagt wurden. Bei telefonisch geschlossenen Verträgen sind Zusagen über Lieferungen und Termine nur verbindlich, sofern sie nicht bis zum Ablauf des nächsten Werktages innerhalb von 24 Stunden mindestens in Textform widerrufen werden.
  2. Soweit und solange ein Fall höherer Gewalt vorliegt, sind die Parteien vorübergehend von ihren Leistungspflichten befreit.
  3. Höhere Gewalt ist jedes von außen kommende, unvorhersehbare und auch durch wirtschaftlich zumutbare Maßnahmen nicht abwendbare Ereignis. Hierzu zählen insbesondere Streiks, Unwetter, Kriege, Demonstrationen, Pandemien und Epidemien, behördliche Maßnahmen, Materialengpässe, Ausfälle technischer Einrichtungen – auch bei Dritten – sowie sonstige logistische oder infrastrukturelle Störungen.
  4. Dauert die Erfüllung des Vertrages aufgrund höherer Gewalt länger als sechs Monate an und kann keine einvernehmliche Vertragsanpassung erzielt werden, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

§ 3a Bereitstellung von Software- und KI-Dienstleistungen

  1. Soweit der Anbieter Software- oder KI-Lösungen als Software-as-a-Service bereitstellt, erfolgt die Nutzung ausschließlich im Rahmen des vereinbarten Vertragszwecks.
  2. Der Vertragspartner erhält ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der bereitgestellten Leistungen für die Dauer des Vertragsverhältnisses.
  3. Eine Überlassung des Quellcodes oder die Einräumung weitergehender Nutzungsrechte erfolgt nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
  4. Der Anbieter ist berechtigt, Aktualisierungen, Fehlerbehebungen, Sicherheitsupdates sowie technische Weiterentwicklungen der bereitgestellten Leistungen vorzunehmen, soweit diese dem Vertragspartner unter Berücksichtigung seiner berechtigten Interessen zumutbar sind.
  5. Ein Anspruch auf eine jederzeit unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Leistungen besteht nicht. Erforderliche Wartungsarbeiten und technisch notwendige Unterbrechungen bleiben vorbehalten.

§ 3b Mitwirkungspflichten des Vertragspartners

  1. Der Vertragspartner wird sämtliche zur Durchführung des Vertrages erforderlichen Informationen, Zugänge und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung stellen.
  2. Verzögerungen oder Mehraufwendungen, die aufgrund verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkungshandlungen des Vertragspartners entstehen, gehen nicht zulasten des Anbieters.
  3. Der Vertragspartner ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte, Daten sowie die Einhaltung der datenschutzrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Vorgaben verantwortlich.
  4. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.

§ 4 Vergütung und Zahlung

  1. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Rechnungen sind innerhalb von 30 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
  3. Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht ist im Übrigen auf Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis beschränkt.
  4. Verschlechtern sich die Vermögensverhältnisse des Vertragspartners nach Vertragsschluss wesentlich oder werden entsprechende Umstände dem Anbieter erst nach Vertragsschluss bekannt, ist der Anbieter berechtigt, nach seiner Wahl Vorauszahlung oder angemessene Sicherheitsleistungen zu verlangen.

§ 4a Vergütung wiederkehrender Leistungen

  1. Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, werden wiederkehrende Software- und SaaS-Leistungen monatlich im Voraus berechnet.
  2. Beratungs-, Entwicklungs- und Implementierungsleistungen werden nach Aufwand oder auf Grundlage gesondert vereinbarter Festpreise vergütet.
  3. Zusätzliche Leistungen, insbesondere Änderungs- und Erweiterungswünsche des Vertragspartners, die nicht vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind, werden gesondert vergütet.
  4. Gerät der Vertragspartner mit der Zahlung fälliger Vergütungen in Verzug, ist der Anbieter nach vorheriger Ankündigung berechtigt, den Zugang zu den vertragsgegenständlichen Leistungen bis zum Ausgleich sämtlicher offenen Forderungen ganz oder teilweise vorübergehend einzuschränken.

§ 5 Haftung

  1. Die Parteien haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  2. Im Falle leichter Fahrlässigkeit haften die Parteien nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die jeweils andere Partei regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.
  3. Der Anbieter haftet nicht für entgangenen Gewinn sowie sonstige mittelbare Schäden oder reine Vermögensschäden des Vertragspartners, soweit gesetzlich zulässig.
  4. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
  5. Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
  6. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, für ausdrücklich übernommene Garantien sowie in den Fällen des Absatzes 1.

§ 5a Einsatz von Künstlicher Intelligenz und Drittanbietern

  1. Der Anbieter ist berechtigt, zur Erbringung seiner Leistungen KI-Modelle, Programmierschnittstellen (APIs), Cloud-Dienste sowie sonstige Leistungen geeigneter Drittanbieter einzusetzen.
  2. KI-generierte Ergebnisse können aufgrund der Funktionsweise entsprechender Systeme unvollständig, fehlerhaft oder von den Erwartungen des Vertragspartners abweichend sein. Der Anbieter übernimmt daher keine Gewähr dafür, dass durch KI-Systeme generierte Ergebnisse jederzeit vollständig, fehlerfrei oder für einen bestimmten Zweck geeignet sind.
  3. Der Vertragspartner ist verpflichtet, sämtliche KI-generierten Inhalte und Handlungsempfehlungen vor ihrer Verwendung eigenverantwortlich auf sachliche, rechtliche und wirtschaftliche Eignung zu prüfen.
  4. Soweit Leistungen des Anbieters auf der Verfügbarkeit von Drittanbietern beruhen, haftet der Anbieter nicht für deren Ausfälle, Leistungsbeschränkungen oder Änderungen, sofern ihn hieran kein Verschulden trifft.
  5. Der Anbieter gewährleistet keine jederzeitige Kompatibilität seiner Leistungen mit sämtlichen vom Vertragspartner eingesetzten Systemen oder Drittanbieterprodukten, sofern diese nicht ausdrücklich Vertragsgegenstand geworden ist.

§ 6 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Beabsichtigt der Anbieter, diese AGB oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen zu ändern, wird der Vertragspartner hierüber vorab in Text- oder Schriftform informiert.
  2. Die Änderungen gelten als angenommen, sofern der Vertragspartner nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform widerspricht.
  3. Widerspricht der Vertragspartner den vorgeschlagenen Änderungen, wird der Vertrag unverändert fortgeführt. In diesem Fall steht dem Anbieter ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von vier Wochen zu.

§ 6a Vertraulichkeit und Datenschutz

  1. Die Parteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Vertragsverhältnisses zu verwenden.
  2. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort.
  3. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Vertragspartners verarbeitet, werden die Parteien – sofern gesetzlich erforderlich – einen gesonderten Vertrag über die Auftragsverarbeitung gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften abschließen.

§ 6b Referenznennung

Der Anbieter ist berechtigt, den Vertragspartner unter Verwendung seines Unternehmensnamens und seines Logos als Referenzkunden in angemessenem Umfang zu benennen, sofern der Vertragspartner dieser Nutzung nicht ausdrücklich in Textform widerspricht oder einzelvertraglich etwas anderes vereinbart wurde.

§ 6c Laufzeit und Kündigung

  1. Dauerschuldverhältnisse, insbesondere SaaS-Verträge und Wartungsleistungen, werden für die jeweils vereinbarte Laufzeit geschlossen.
  2. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlängern sich Verträge mit wiederkehrenden Leistungen jeweils um einen weiteren Monat, sofern sie nicht mit einer Frist von vier Wochen zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt werden.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 7 Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Sämtliche Verträge und Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen sowie – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Stuttgart, Deutschland.
  3. Der Anbieter ist darüber hinaus berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu erheben.

§ 8 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder einer individuellen Vereinbarung mit dem Vertragspartner ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.